Radwege im Landkreis Gifhorn: L 287 Steimke–Brome und L 289 Ehra–Westerbeck
Kleine Anfrage der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) und Antwort der Landesregierung
Quelle: Drucksache 19/8853
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Region Gifhorn bestehen Lücken im Radwegenetz entlang von Landesstraßen. Entlang der L 287 zwischen Brome und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt fehlt auf niedersächsischer Seite der Anschluss an den fertiggestellten Radweg in Sachsen-Anhalt. Eine von örtlichen Kommunalpolitikern vorgeschlagene „Paketlösung“, bei der die L 287 in die Obhut des Landkreises übergehen würde, um den Radwegebau zu erleichtern, ist bislang dem Vernehmen nach nicht umgesetzt worden.
Auch zwischen Ehra und Westerbeck liegen Planungen für einen Radwegebau vor.
1. Warum wurde der Lückenschluss des Radweges entlang der L 287 im Abschnitt Steimke/Brome bislang nicht umgesetzt?
Mit Wirkung vom 01.01.2014 ist die Baulast für die ehemalige Landesstraße L 287 zwischen Brome und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt an den Landkreis Gifhorn übergegangen. Es handelt sich seitdem um die Kreisstraße K 94 des Landkreises Gifhorn. Auch der Radweg ist damit in kommunale Baulast übergegangen.
Der Landesregierung liegen deshalb keine Informationen zu diesem kommunalen Projekt vor.
2. Gibt es Absprachen oder Vereinbarungen zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur Schaffung eines lückenlosen Radwegenetzes entlang dieser Strecke?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Es gibt somit keine Absprachen oder Vereinbarungen auf Landesebene zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu dieser Strecke.
3. Welche Planungsstände oder Vorarbeiten liegen für den Radwegebau an der L 287 vor, und welche Priorität misst das Land diesem Vorhaben bei?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die L 287 in die Baulast des Landkreises Gifhorn zu übertragen, um eine zügigere Umsetzung des Radweges zu ermöglichen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die Landesregierung hat bereits mit Wirkung vom 01.01.2014 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.
5. Welche Hindernisse stehen der Umsetzung eines Radweges entlang der L 289 zwischen Ehra und Westerbeck entgegen?
Das Land hat mit dem Landkreis Gifhorn sowie den Gemeinden Sassenburg und Ehra-Lessien eine Vereinbarung zur Planung eines Gemeinschaftsradweges an der L 289 zwischen Westerbeck und Lessien geschlossen.
Der Landkreis ist für die Erstellung der Planunterlagen zuständig und hat ein Ingenieurbüro beauftragt. In einem Teilbereich stehen naturschutzfachliche Belange einer kurzfristigen Fortsetzung der Planung entgegen.
6. Ist die Umsetzung eines Teilabschnitts – z. B. Lessien bis Grußendorf – kurzfristig möglich, und welche Planungs- oder Förderinstrumente könnten genutzt werden?
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu unterteilen und den Abschnitt zwischen Grußendorf und Lessien eigenständig zu planen. Damit kann dort die Planung weitergeführt werden.
Nach Klärung der naturschutzrechtlichen Belange im Bereich zwischen Westerbeck und Grußendorf wollen die Kommunen auch dort die Planung weiter vorantreiben.
Aktuell stehen für Radwegneubaumaßnahmen ausreichende Haushaltsmittel im Landeshaushalt zur Verfügung, sodass hierfür keine Fördermittel benötigt werden.
7. Wie werden bei der Priorisierung von Radwegebauprojekten im Landkreis Gifhorn Aspekte wie Verkehrssicherheit, regionale Anbindung und Verkehrswende berücksichtigt?
Zu der Priorisierung von Radwegebauprojekten des Landkreises Gifhorn liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Das Radwegekonzept Niedersachsen an Landesstraßen leistet einen Teilbeitrag zur Verkehrswende und beinhaltet ein zwischen Land und Kommunen abgestimmtes Vorgehen zum weiteren Ausbau der Radwege an Landesstraßen. Im Rahmen der Erstellung des Radwegekonzepts wurden Kriterien der Verkehrssicherheit wie auch der regionalen Anbindung bei der Priorisierung der Maßnahmen berücksichtigt.