
Extremisten im Sicherheitsdienst? – Rot-Grün hat keinen Überblick über Wachpersonen mit Zugang zu sensiblen Bereichen
Niedersachsen hat keinen belastbaren Überblick, wie viele Personen im privaten Sicherheitsgewerbe tätig sind, wie viele von ihnen regelmäßig überprüft werden oder ob einzelne Beschäftigte Verbindungen zu extremistischen Gruppen haben. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Lena-Sophie Laue hervor.
Hintergrund: Private Sicherheitsdienste übernehmen in Niedersachsen zunehmend sicherheitsrelevante Aufgaben – etwa beim Veranstaltungsschutz, im Objektschutz oder bei der Zugangskontrolle in Flüchtlingsunterkünften, Museen und anderen öffentlichen Gebäuden. Ihre Beschäftigten sind häufig erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger – und nehmen damit faktisch Aufgaben wahr, die hoheitlichen Charakter haben. Umso wichtiger ist es, dass die Zuverlässigkeit dieser Personen regelmäßig, nachvollziehbar und rechtsstaatlich überprüft wird.
„Es ist sicherheitspolitisch ein Skandal, wenn die Landesregierung nicht sagen kann, wie viele Menschen im Land mit behördlicher Genehmigung für private Sicherheitsdienste arbeiten, geschweige denn, wie viele davon Waffen tragen oder vom Verfassungsschutz auffällig geworden sind“, so Laue. „Das Sicherheitsgewerbe ist kein rechtsfreier Raum, aber unter dieser Landesregierung ist es offensichtlich ein rechtsüberwachungsfreier Raum.“
Trotz steigender Bedeutung privater Sicherheitsdienste, etwa beim Objektschutz, auf Bahnhöfen oder in Flüchtlingsunterkünfte, räumt die Landesregierung ein, weder valide Zahlen zur Branche zu haben noch eine funktionierende statistische Erfassung der Zuverlässigkeitsprüfungen oder der eingesetzten Wachpersonen vorzunehmen. Auch ob Sicherheitsmitarbeiter über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Ein Abgleich mit dem nationalen Waffenregister findet nicht statt.
„Rot-Grün will in Berlin ein neues Sicherheitsgewerbegesetz, scheitert aber in Hannover an der Umsetzung des alten“, kritisiert Laue. „Das Sicherheitsgewerbe braucht keine Schlagzeilen über Extremisten – es braucht klare Regeln, starke Kontrollen und eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Gewerbeämtern.“
Tatsächlich zeigt die Anfrage: Nur in einzelnen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Hinweise auf extremistische Bestrebungen bekannt – doch eine systematische Erfassung oder statistische Auswertung dieser Fälle unterbleibt. Viele Kommunen gaben in der Abfrage an, dass Auswertungen aus dem Bewacherregister technisch gar nicht möglich seien.
„Lena-Sophie Laue fordert eine stärkere landespolitische Aufmerksamkeit für das Thema sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs – auch unabhängig von bundesrechtlichen Neuregelungen: „Es reicht nicht, sich auf die Bundesgesetzgebung zu berufen, wenn man im eigenen Zuständigkeitsbereich den Überblick verloren hat.“