Schützenvereine können von Landesregelung zur GEMA-Übernahme profitieren – Unabhängig von LSB-Mitgliedschaft

April 30, 2025

Pünktlich zur beginnenden Schützenfestsaison gibt es eine gute Nachricht für die niedersächsischen Schützenvereine: Auch Vereine, die Mitglied im LandesSportBund (LSB) sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der GEMA-Gebührenübernahme durch das Land Niedersachsen profitieren. Das hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Lena-Sophie Laue klargestellt.

„Gerade jetzt, wo die Schützenfeste vielerorts vorbereitet werden, ist diese Klarstellung wichtig“, so Laue. „Das Ehrenamt wird unabhängig von einer LSB-Mitgliedschaft unterstützt. Das stärkt die Vereine, die unsere Traditionen und das gesellschaftliche Miteinander vor Ort prägen.“

Die Landesregierung hatte im Oktober 2024 angekündigt, die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr bei gemeinnützigen Vereinen zu übernehmen. Allerdings bestand bei Schützenvereinen, die im LSB organisiert sind, vielerorts Unsicherheit, ob sie ebenfalls davon profitieren können.

Die Landesregierung stellte nun klar: Zwar gilt für Musiknutzungen grundsätzlich ein Pauschalvertrag zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA, von dem viele Sport- und Schützenvereine bereits profitieren. Sollte eine Veranstaltung jedoch nicht unter diesen Pauschalvertrag fallen, können auch LSB-Mitglieder auf Grundlage der Landesvereinbarung eine vollständige Gebührenübernahme beantragen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung die entsprechenden Kriterien erfüllt.

„Es gibt also keine Benachteiligung von Schützenvereinen im LSB“, betont Laue. „Das Engagement wird gleichwertig unterstützt – ein wichtiges Zeichen für unsere vielfältige Vereinslandschaft.“

Sie kündigte an, die angekündigte Evaluation der Regelung durch die Landesregierung konstruktiv zu begleiten, um das Ehrenamt weiter zu stärken und bürokratische Hürden konsequent abzubauen.