Verkehrswende im ländlichen Raum: Radweg entlang der L 291 zwischen Barwedel und Tiddische
Kleine Anfrage der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) und Antwort der Landesregierung
Quelle: Drucksache 19/8814
Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut einem Zeitungsbericht hat der Rat der Gemeinde Barwedel im Mai 2021 beschlossen, gegenüber dem Land Niedersachsen den Bau eines Radweges entlang der Landesstraße 291 zwischen Barwedel und Tiddische zu fordern.
Der etwa 1 km lange Abschnitt ist derzeit ohne straßenbegleitenden Radweg. Auf dieser Strecke gilt dem Vernehmen nach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wird die Situation als unübersichtlich und potenziell gefährlich bewertet.
1. Ist der beantragte Radweg entlang der L 291 derzeit in den Planungen der Landesbehörde gelistet?
Um das Radwegenetz an Landesstraßen in Niedersachsen weiter auszubauen, wurde 2016 ein Radwegekonzept an Landesstraßen aufgestellt. Es enthält landesweit 141 Projekte mit 152 Abschnitten im „Vordringlichen Bedarf“. Diese Projekte setzt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sukzessive im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um.
Zusätzlich wurden weitere Projekte im „Weiteren Bedarf“ aufgenommen. Diese Projekte werden nicht von der NLStBV beplant.
Der Radweg entlang der L 291 zwischen Barwedel und Tiddische befindet sich im „Weiteren Bedarf“ des Radwegekonzeptes und wird daher nicht von der NLStBV beplant.
2. Falls ja: Mit welcher Priorität wird das Projekt geführt, und nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche zeitlichen Perspektiven sieht die Landesregierung für eine Umsetzung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Förderprogramme stehen für den Bau von Radwegen an Landesstraßen zur Verfügung, und könnte der Radweg Barwedel–Tiddische daraus finanziert werden?
Für die Förderung steht grundsätzlich das Bundesprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Voraussetzungen:
- Eine Kommune übernimmt Planung und Bau.
- Über die Förderung entscheidet die NBank als Bewilligungsbehörde.
Darüber hinaus fördert das Land Radwege an Landesstraßen, wenn diese als Bürgerradwege geplant werden.
In diesem Fall übernehmen engagierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit einer Kommune die Verantwortung für Planung und Grunderwerb; Bau und Betrieb übernimmt anschließend die NLStBV.
5. Wie berücksichtigt die Landesregierung Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs – insbesondere auf Straßen mit hoher Geschwindigkeit wie der L 291?
Bei der Erstellung des Radwegeprogramms wurden Kriterien der Verkehrssicherheit berücksichtigt, insbesondere die Sicherung von Schulwegen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h stellt außerorts den Regelfall dar. Dieses Merkmal wurde bislang nicht als eigenständiges Kriterium für die Priorisierung herangezogen.
Der Neubau straßenbegleitender Radwege verfolgt das Ziel, den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Die Landesregierung misst diesem Ziel einen hohen Stellenwert bei und investiert kontinuierlich in den Ausbau der Radinfrastruktur.