Elektronische Fußfessel jetzt einführen – Betroffene brauchen sofortigen Schutz

Dezember 8, 2025

Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, braucht Schutz – und zwar verlässlich. Doch genau hier hinkt Niedersachsen weiter hinterher. Im letzten Ausschuss für Inneres und Sport wurde das weitere Verfahren zur Novellierung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) vorgestellt. Dabei steht eine Maßnahme besonders im Fokus: die Einführung der elektronischen Fußfessel zum Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt.

Für die CDU-Fraktion ist klar: Diese Schutzsegelung darf nicht aufgeschoben werden, bis das gesamte Gesetz überarbeitet ist.

Lena-Sophie Laue MdL erklärt: „Wir sprechen hier über Menschen, die tagtäglich Gewalt erleben. Für sie zählt nicht, wie lang ein Gesetzgebungsverfahren dauert, sondern ob sie sich sicher fühlen können. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein wirksames Instrument, das sich in anderen Bundesländern bewährt hat. Niedersachsen muss endlich nachziehen.“

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst macht deutlich, dass die vollständige Novellierung des NPOG mit umfangreichen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Prüfungen verbunden ist und entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. Für Betroffene ist ein weiteres Abwarten jedoch nicht hinnehmbar.

Laue weiter: „Ein weiteres Jahr ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ist für Betroffene schlicht unzumutbar. Unsere Initiative liegt seit Langem vor. Es darf nicht noch weiter gewartet werden, bis etwas passiert. Die Landesregierung muss die Regelung zur elektronischen Fußfessel jetzt vorziehen und darf sie nicht an ein großes Gesamtpaket koppeln.“

Mit Blick auf andere Länder wie Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin betont Laue: „Andere Länder zeigen, dass konsequenter Opferschutz funktioniert. Die Lösungen liegen vor. Was fehlt, ist der politische Wille. Sicherheit lässt sich nicht vertagen.“