ÖPNV-Finanzierung im Großraum Braunschweig – Auswirkungen auf den Landkreis Gifhorn?

Dezember 15, 2025

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) und Antwort der Landesregierung Drucksache 19/8935

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig hat kürzlich Einsparungen im regionalen Busverkehr beschlossen. Hintergrund ist ein weiterhin bestehendes Finanzierungsdefizit. Betroffen sind laut Presseberichten insbesondere Regiobus-Linien, die den Landkreis Gifhorn anbinden. Dort steht im Raum, dass sechs Linien gestrichen oder im Umfang reduziert werden sollen.

Niedersachsen gilt bundesweit als Schlusslicht bei der Finanzierung des ÖPNV aus eigenen Landesmitteln. Im Jahr 2022 lagen die Landesausgaben bei etwa 15 Euro pro Einwohner und Jahr.

Nach Angaben der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) erhält das Land Niedersachsen jährlich über 700 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund. Ein Teil dieser Mittel fließt über das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) an die Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV, darunter auch der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Darüber hinaus wird Niedersachsen voraussichtlich rund 9,4241 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes erhalten, von denen mindestens 60 Prozent an die Kommunen fließen sollen.

1. Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes für Niedersachsen (2020–2025)

Die dem Land Niedersachsen vom Bund zugewiesenen Mittel für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr beliefen sich insgesamt auf:

  • im Jahr 2020 auf 960,491 Millionen Euro,
  • im Jahr 2021 auf 789,477 Millionen Euro,
  • im Jahr 2022 auf 1.226,123 Millionen Euro,
  • im Jahr 2023 auf 1.050,826 Millionen Euro,
  • im Jahr 2024 auf 1.080,043 Millionen Euro und
  • im Jahr 2025 auf 1.110,164 Millionen Euro.

Die Beträge setzen sich aus verschiedenen Regelungen des Regionalisierungsgesetzes zusammen. Eine gesetzliche Trennung zwischen Mitteln für den straßengebundenen ÖPNV und den Schienenpersonennahverkehr ist nicht vorgesehen. Die Zahlen für 2025 enthalten die Beträge, die voraussichtlich bis zum 31.12.2025 vereinnahmt werden.

2. Anteil der Mittel für den straßengebundenen ÖPNV

Eine exakte Zuordnung der Mittel ausschließlich zum straßengebundenen ÖPNV ist nicht möglich. Grundsätzlich für diesen Bereich einsetzbar waren jedoch folgende Beträge:

  • 2020: rund 151,62 Millionen Euro, entsprechend 19,93 Prozent,
  • 2021: rund 141,35 Millionen Euro, entsprechend 17,90 Prozent,
  • 2022: rund 181,71 Millionen Euro, entsprechend 22,58 Prozent,
  • 2023: rund 178,92 Millionen Euro, entsprechend 17,61 Prozent,
  • 2024: rund 175,71 Millionen Euro, entsprechend 18,30 Prozent,
  • 2025: rund 177,36 Millionen Euro, entsprechend 17,91 Prozent.

Nicht enthalten sind hierbei Sondermittel wie Corona-Hilfen, das 9-Euro-Ticket oder das Deutschlandticket.

3. Mittel für den Regionalverband Großraum Braunschweig (2020–2025)

Der Regionalverband Großraum Braunschweig erhielt jährlich Anteile an den Regionalisierungsmitteln in Höhe von:

  • 26,45 Millionen Euro im Jahr 2020,
  • 26,49 Millionen Euro im Jahr 2021,
  • 27,86 Millionen Euro im Jahr 2022,
  • 28,21 Millionen Euro im Jahr 2023,
  • 28,57 Millionen Euro im Jahr 2024 und
  • 28,95 Millionen Euro im Jahr 2025.

Zusätzlich erhielt der Regionalverband seit 2022 jährlich 1,813 Millionen Euro an Landesmitteln nach § 7e NNVG für ein regionales Schüler- und Azubiticket. Darüber hinaus wurden projektbezogene Landesförderungen gewährt, unter anderem in Höhe von 718.950 Euro im Jahr 2020, 3.651.950 Euro im Jahr 2021 sowie weitere Förderbeträge in den Folgejahren.

4. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Die Landesregierung beabsichtigt – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für den ÖPNV bereitzustellen.

5. Zeitpunkt des Mittelzuflusses

Mit einem ersten Zufluss dieser Mittel wird im Haushaltsjahr 2026 gerechnet.

6. Weitergabe an kommunale Aufgabenträger

Mindestens 60 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen sollen an die Kommunen fließen. Die Entscheidung über deren Verwendung liegt bei den Kommunen selbst. Eine direkte Weiterleitung eines festen Anteils der 300 Millionen Euro speziell an kommunale ÖPNV-Aufgabenträger ist nicht vorgesehen.

7. Mittelbereitstellung nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG)

Nach dem NNVG wurden den Aufgabenträgern zwischen 2020 und 2025 jährlich umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese beliefen sich unter anderem auf:

  • über 503 Millionen Euro im Jahr 2020 nach § 7 Abs. 1 NNVG,
  • ansteigend auf über 637 Millionen Euro im Jahr 2025,
  • zusätzlich jährlich rund 90 bis 103 Millionen Euro nach § 7a NNVG sowie
  • konstant 20 Millionen Euro jährlich nach § 7b NNVG.

8. Aufstockung der §§ 7a/b-Mittel

Die Landesregierung verweist auf den bundesweiten finanziellen Druck im ÖPNV. Sie setzt sich gegenüber dem Bund für eine bedarfsgerechte Erhöhung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel ein. Mit zusätzlichen 500 Millionen Euro für den ÖPNV im Jahr 2025 sei bereits ein substanzieller Beitrag geleistet worden. Eine Überprüfung der §§ 7a und 7b NNVG ist Bestandteil der laufenden Überlegungen.

9. Pro-Kopf-Förderung des ÖPNV

Die landesseitige Pro-Kopf-Förderung des ÖPNV wurde seit 2022 erhöht. Unter Einbeziehung des Landesanteils am Deutschlandticket liegt sie 2025 bei rund 27 Euro pro Einwohner. Durch zusätzliche Landesmittel steigt der rechnerische Wert im Jahr 2025 auf etwa 53 Euro. Die Forderung nach dauerhaft 50 Euro pro Einwohner bis 2028 wird vor dem Hintergrund der Haushaltslage als ambitioniert bewertet.

10. Weitere Anhebung der Pro-Kopf-Förderung

Hierzu verweist die Landesregierung auf die Ausführungen zur vorherigen Frage.

11. Sicherung überregionaler Busverbindungen

Mit der Förderung landesbedeutsamer Buslinien besteht seit 2016 ein Instrument zur Sicherung überregionaler Busverbindungen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Pendler. Bis Ende 2025 verkehren landesweit 19 solcher Linien. Angesichts steigender Betriebskosten prüft die Landesregierung eine Weiterentwicklung dieser Förderung.