CDU bringt Kommunales Bürokratierückbaugesetz ein – konkrete Entlastungen für Kommunen, Schulen, Kitas und Familien
Laue: Weniger Papier, mehr Zeit für die Menschen vor Ort
Gifhorn/Hannover. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat heute das Kommunale Bürokratierückbaugesetz eingebracht. Der Gesetzentwurf soll Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und Landkreise von unnötigen Berichten, doppelten Nachweisen und aufwendigen Verfahren entlasten.
„Wer in einer Verwaltung arbeitet, soll sich um die Anliegen der Menschen kümmern können und nicht um Berichte, die am Ende nur in Hannover abgeheftet werden. Kommunen haben keine freien Kapazitäten für unnötige Formulare, doppelte Nachweise und zusätzliche Berichtspflichten“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Lena-Sophie Laue.
„Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie viel Zeit durch zusätzliche Nachweise, Abstimmungen und doppelte Arbeit verloren geht. Jede Stunde, die dafür aufgewendet wird, fehlt an anderer Stelle. Zum Beispiel bei Schulen, Kitas, Straßen oder den direkten Anliegen der Menschen“, so Laue.
Der Gesetzentwurf setzt deshalb an mehreren konkreten Stellen an. So soll das Land die Kosten für Verwaltungskräfte an öffentlichen Schulen übernehmen. Damit können Schulleitungen bei Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
In Kitas sollen unnötige Anzeigeverfahren entfallen. Zudem sollen zum Beispiel Logopäden und Ergotherapeuten die Sprachförderung unterstützen können. Das erweitert den Kreis qualifizierter Fachkräfte und gibt den Einrichtungen mehr Spielraum.
Auch bei der Akzeptanzabgabe für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sollen die Kommunen künftig selbst entscheiden, wofür sie das Geld vor Ort einsetzen. Die bisherige enge Zweckbindung und eine zusätzliche Berichtspflicht sollen entfallen.
„Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo das Geld vor Ort gebraucht wird. Das kann eine Einrichtung, ein wichtiges Projekt oder eine andere kommunale Aufgabe sein. Mehr Vertrauen in die Kommunen bedeutet auch, ihnen echte Entscheidungen zuzutrauen“, betont Laue.
Weitere Regelungen sollen doppelte Nachweise beim Hunderegister vermeiden, den Fischereischein durch ein zentrales digitales Register ersetzen und kommunale Verfahren im Denkmalschutz vereinfachen. Von diesen Entlastungen können auch die Verwaltungen im Landkreis Gifhorn und in der Stadt Wolfsburg profitieren.
Die Vorschläge aus der kommunalen Praxis liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch. Der Gesetzentwurf greift mehrere dieser Forderungen auf und übersetzt sie in konkrete Änderungen des Landesrechts.
„Jetzt liegt ein fertiger Gesetzentwurf vor. Es braucht keine neue Arbeitsgruppe und keine weitere Ankündigung. Ich wünsche mir, dass auch die regierungstragenden Fraktionen diesen Entwurf unterstützen. Das wäre ein guter Anfang für echten Bürokratieabbau. Wir müssen endlich ins Machen kommen“, so Laue abschließend.